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Inhaltsverzeichnis

LI 124, Frühjahr 2019

Multikulturelle Fallen

Identität gegen individuelle Autonomie oder das Prinzip der Laizität

(…)

So wurde der Multikulturalismus zu einem genau definierten politischen Modell: Es beruht auf dem Prinzip, daß den Mitgliedern der politischen Gemeinschaft in Abhängigkeit von ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten ethnisch-kulturell-religiösen Gemeinschaften eine jeweils unterschiedliche Behandlung zustehe und daß minderheitliche „Kulturen“ als solche in exakt der Form, wie sie sind (oder wie man annimmt, daß sie seien), geschützt werden müßten.
   Wenn jedoch die Kulturen und die „Gemeinschaften“, die man als Träger dieser Kulturen identifiziert, undefinierbar sind, ergibt es wenig Sinn, sie zu Objekten zu machen, die geschützt werden müssen, zu Fahnen, die man schwenken kann, und am allerwenigsten, ihnen eigene Rechte einzuräumen. Die Idee von „Gruppenrechten“, die den Multikulturalisten so sehr am Herzen liegt, ist intrinsisch widersprüchlich und bringt zahlreiche Aporien mit sich. Die multikulturalistische Perspektive verteidigt die Rechte von Gruppen und beruft sich dazu auf die Notwendigkeit, Minderheiten zu schützen.
   Aber weshalb genau müssen sie geschützt werden? Weil sie allgemein verwundbarer und der Macht der Mehrheit ausgeliefert sind. Also geht es strenggenommen nicht um eine Schutzbedürftigkeit der Minderheiten an sich, sondern darum, das schwächere Element innerhalb eines bestimmten Machtverhältnisses zu schützen. Aus dieser Perspektive ist jedoch festzuhalten, daß zum einen „Mehrheiten“ und „Minderheiten“ historisch determinierte Größen sind, die sich im Laufe der Zeit notwendig verändern. Und zum anderen gibt es die „Gruppe“ als einheitliche Größe nicht, weshalb die Forderung nach Schutz und besonderen Rechten immer nur von einigen Exponenten der vermeintlichen Gruppe vorgebracht wird, die in der Regel auch ihre stärksten und mächtigsten Mitglieder sind und die sich oft selbst zu den Vertretern einer bestimmten Gemeinschaft ernannt haben. Und schließlich – und das ist der wichtigste Punkt – ist für das einzelne Individuum die „Macht“, welche die Gemeinschaft über es hat – und sei es eine noch so minderheitliche Gemeinschaft, das kleinste Beispiel wäre die Familie –, trotz allem eine Unterordnung unter die Gewalt des Stärkeren. Insofern ist also das einzelne Individuum die „Minderheit unter den Minderheiten“, die es zu verteidigen und zu schützen gilt.

(…)

Rund um den Begriff des Laizismus und seine Ableitungen tobt ein terminologischer Kampf, hinter dem sich ein ideologischer Krieg verbirgt. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, zu erläutern, in welchem Sinne das Wort „Laizismus“ hier verwendet wird – um ein für alle Mal den Irrglauben auszuräumen, der Laizismus und Glaube gegeneinanderstellt. Der Gegenspieler des Laizisten ist nicht der Gläubige an sich, sondern der Fundamentalist, der Fanatiker, also jene Sonderform des Gläubigen, die der Meinung ist, das Miteinander in der Zivilgesellschaft müsse nach den Prinzipien des (eigenen) Glaubens erfolgen und daß sich den Dogmen des (eigenen) Glaubens die Rechte des einzelnen unterordnen müßten. Anders ausgedrückt: Die Kluft verläuft zwischen jenen, die ihre (eigene) Religion über jedes andere System von Normen stellen und verlangen, daß sie erga omnes gelte, und denen, die innerhalb der Zivilgesellschaft religiöse Normen den Prinzipien der Verfassung und den Regeln unterordnen, die eine demokratische Gesellschaft sich verleiht. Damit ist vollkommen vereinbar, daß der (laizistische) Gläubige sein Leben subjektiv nach seinen religiösen Leitsätzen ausrichtet und daß in der Liste seiner persönlichen Beweggründe diese Regeln an erster Stelle stehen. Marcel Gauchet schreibt dazu, daß ein solcher Begriff von Laizismus „den weltlichen Ansprüchen der Kirche frontal feindlich gegenüber[steht], nicht jedoch der Religion an sich. Das einzige, was [er] von den Gläubigen verlangt, ist, daß sie sich ihre persönliche Hoffnung auf Erlösung für das Jenseits aufheben und sich darauf einlassen, im Diesseits das Gesellschaftsspiel der Autonomie mitzuspielen“.
  

   RELIGION IST PRIVATSACHE

Laizismus ist also alles andere als der Feind des Glaubens. In einer in religiöser Hinsicht vielfältigen Gesellschaft ist der Laizismus vielmehr der stärkste Verbündete des Glaubens oder besser: der Glauben, im Plural. Gerade (auch) die Gläubigen (und zwar alle, nicht nur die Anhänger der großen Religionen) können großen Gewinn aus einem sozialen Kontext ziehen, in dem Religion Privatsache ist und der Staat allen (nicht bloß den am weitesten verbreiteten, den mächtigsten, den am besten organisierten und den reichsten Glaubensrichtungen) die freie Ausübung des eigenen Glaubens zusichert, aber eben auch die Freiheit, überhaupt keinen Glauben zu praktizieren. Und in dem, noch allgemeiner, der Staat jedem einzelnen – sei er gläubig, andersgläubig oder nichtgläubig – die Wahrung seiner Grundrechte garantiert.
   Daß die Religion in die Privatsphäre des einzelnen verlegt wird, bedeutet dabei nicht, daß sie nicht auch eine kollektive Dimension haben kann. Vielmehr folgen daraus zwei Dinge: a) daß weder eine Religion im speziellen noch Religionen im allgemeinen den öffentlichen Raum bestimmen dürfen, also den Raum der allgemeingültigen Regeln, was andernfalls eine offensichtliche Diskriminierung anderer Religionen, aber auch der Nichtgläubigen darstellte; und b), daß keiner Religion – genausowenig irgendeiner anderen politischen, philosophischen oder spirituellen Alternative – gestattet wird, die Grundrechte der einzelnen Mitglieder der politischen Gemeinschaft, kurz: der einzelnen Bürger, zu verletzen, ungeachtet ihres Glaubens, auch wenn sie zur eigenen „Gemeinschaft“ gehören.
   Der Laizismus als politisches Prinzip hat sich während des als „Säkularisierung“ bekannten historischen Prozesses herausgebildet, desjenigen Prozesses also, der sich (nicht nur) in einem Großteil der westlichen Länder entfaltet und die strikte Trennung von politischer und religiöser Macht vollzogen hat. Die Säkularisierung betrachtet das Problem rein als eine Frage der Macht (der Staat gegen eine Kirche, die säkulare Ambitionen hatte), ein Problem, das man einfach durch die Aufteilung der „Machtbereiche“ lösen konnte, indem man dem Kaiser gab, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Diese Trennung ist freilich noch nicht vollständig erfolgt, bestehen doch in zahlreichen Ländern – darunter Deutschland und Italien – noch erhebliche (garantierte) Privilegien für bestimmte Kirchen (etwa in Form von Steuerbegünstigungen, der Erhebung der Kirchensteuer oder Religionsunterricht in öffentlichen Schulen). Heutzutage ist es nach wie vor nötig, den Prozeß ganz entschieden voranzutreiben und noch einen Schritt weiterzugehen: Der „Kaiser“ kann sich nicht damit zufriedengeben, daß „Gott“ in seinem Machtbereich bleibt. Der „Kaiser“ muß statt dessen einerseits auch dafür sorgen, daß „Gott“ nicht gegen die Grundprinzipien des demokratischen Staates verstößt, angefangen bei den Grundrechten des einzelnen; und andererseits muß der „Kaiser“ die kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und materiellen Voraussetzungen dafür schaffen, daß die einzelnen Bürger tatsächlich in die Lage versetzt werden, sich von ihrer eigenen Ursprungskultur zu emanzipieren.

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