LI 152, Frühjahr 2026
Raubkunst und Anstand
Der nicht endende Streit zwischen den Nachfahren des Hamburger Sammlers Max J. Emden und der Stiftung Sammlung E. G. BührleElementardaten
Genre: Historische Betrachtung, Kunst, Recherche
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Textauszug
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Eigentlich ist die politische Neutralität für die Schweiz ein wichtiges nationales Identitätsmerkmal und eine Handlungsmaxime für ihre Außenpolitik. Dieses grundlegende Prinzip besitzt seit dem Schweizer Bundesvertrag von 1815 seine Gültigkeit und besagt, daß sich das Land der Teilnahme an Kriegen anderer Länder enthält und bei ausländischen Konflikten keine Partei ergreift. Dies dient dem Frieden, der Vermeidung innenpolitischer Spannungen, der Unabhängigkeit des Landes und der Unverletzlichkeit des Territoriums der Confoe-
deratio Helvetica. 1939 erklärte die Schweiz in aller Form erneut ihre außenpolitische Neutralität. Doch während des Zweiten Weltkriegs erwies sich das Narrativ von der Neutralität als ein bloßer Mythos, da außenpolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Vorrang gegeben wurde.
Von dieser fragwürdigen Politik der Schweiz profitierte Emil Georg Bührle, da er bis zum Ende des Krieges mit seinen Waffengeschäften das größte Privatvermögen des Landes angehäuft hatte. Um diesem enormen Reichtum und dem damit verbundenen sozialen Aufstieg sichtbaren Ausdruck zu verleihen, baute er von 1936 bis zu seinem Tod 1956 eine prestigeträchtige Kunstsammlung mit 633 Werken auf. Doch Bührles Rolle war vor allem während des Zweiten Weltkriegs höchst umstritten. So bezeichnete etwa im Februar 1945 die auflagenstarke Schweizer Zeitung Die Nation Bührle als „den größten und skrupellosesten Kriegsgewinnler unseres Landes“ und seine Millionen als „Blutgeld vom ersten bis zum letzten Rappen“. Das Mäzenatentum und die Sammlung des Waffenfabrikanten dienten nicht nur seiner durchaus echten Kunstleidenschaft, sondern sie konnten auch diesem negativen Bild entgegenwirken, das die Presse mitunter von ihm zeichnete. Neben mittelalterlichen Skulpturen und Altmeistergemälden besteht die äußerst hochkarätige Kollektion vor allem aus impressionistischen und postimpressionistischen Gemälden. Dazu gehören etwa Bilder von Édouard Manet, Camille Pissarro, Edgar Degas, Claude Monet und Auguste Renoir, Paul Cézanne, Paul Gauguin und Vincent van Gogh, Georges Seurat, Henri de Toulouse-Lautrec, Amedeo Modigliani und Georges Braque. Die modernen Werke erwarb Bührle vor allem in Paris, London und New York bei den Kunsthändlern Paul Rosenberg, Germain Seligmann und Georges Wildenstein, in St. Gallen bei Fritz Nathan und Walter Feilchenfeldt senior, in Luzern bei Siegfried Rosengart und Theodor Fischer sowie in Zürich bei Toni Aktuaryus. Nach Bührles Tod erbten die Kinder Hortense und Dieter zwei Drittel der Sammlung, während ein Drittel in die 1960 gegründete Stiftung Sammlung E. G. Bührle eingebracht wurde. Die rund 200 Werke der Stiftung kamen dann 2021 als befristete Leihgaben an das Kunsthaus Zürich, wofür am städtischen Heimplatz nach Plänen des Architekten David Chipperfield ein Neubau errichtet wurde. Der Wert der dort ausgestellten künstlerischen Arbeiten der Privatsammlung wurde zuvor auf rund 3 Milliarden Schweizer Franken geschätzt.
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Die Berner Historikerin Stefanie Mahrer schrieb 2024: „Die Schweiz war während der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung von Jüdinnen und Juden ein wichtiger Ort für den globalen Kunstmarkt, und einzelne Akteure und Akteurinnen haben ungebührlich von den sich gebotenen Möglichkeiten profitiert und sich dabei juristisch und/oder moralisch schuldig gemacht.“ Dabei gab es eine über „Jahrzehnte gepflegte Kultur des Wegschauens und Leugnens der eigenen Mitschuld. … Die Frage nach Schuld und Verantwortung wurde in der Schweiz bis Mitte der neunziger Jahre kaum gestellt.“ Auch ihr Kollege Jakob Tanner von der Universität Zürich äußerte 2025: Das Geschichtsbild der Schweiz „beruhte in der Nachkriegszeit auf kollektiver Verdrängung und organisiertem Vergessen. … Über Jahrzehnte hinweg fehlte der Wille zur historischen Aufarbeitung. Diese Verweigerungshaltung ist bis heute zu beobachten …“
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Wie geht das Kunsthaus Zürich mit solchen Werken aus der Stiftung Sammlung E. G. Bührle um, die nach kritischer Betrachtung als NS-verfolgungsbedingte Vermögensverluste einzustufen sind?
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